Allgemeine Geschäftsbedingungen

BEDINGUNGEN UND KONDITIONEN REISEPAKETE

EINLEITUNG

Die von G&O Sport Travel AB & G&O Sport Travel Ltd (im Folgenden als GO Sport Travel bezeichnet) angebotenen Reisepakete beinhalten in der Regel Flugtransporte, Übernachtungen und Spieltags-/Eventday-Erlebnisse mit Inklusivleistungen.  Es gibt jedoch Ausnahmen, bei denen die Anzahl der Übernachtungen variieren kann. Dies wird im Text zu jeder Veranstaltung beschrieben.

Wenn GO Sport Travel uns verpflichten, dem Käufer (Kunden) NUR Spieltags- / Eventday-Erlebnisse mit Inklusivleistungen zu liefern, können GO Sport Travel nicht für die Teile der Reise verantwortlich gemacht werden, die der Käufer (Kunde) selbst über andere Lieferanten als GO Sport Travel organisiert. Lesen Sie mehr unter "ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN - KAUF VON SPIELTAGS-/EVENTDAY-ERLEBNISSEN MIT INKLUSIVLEISTUNGEN"

1. FLUGRESERVIERUNGEN innerhalb einer Pauschalreise

1.1 Jede Fluggesellschaft hat ihre eigenen Regeln und Bedingungen für Verspätungen, stornierte Flüge, Gepäckabfertigung, Gepäckgewichte und Passagiere. Wenden Sie sich an die Fluggesellschaft oder den GO Sport Travel im Falle von Verspätungen, stornierten Flügen, der Gepäckabfertigung, den Gepäckgewichten und den Regeln für Passagiere. Die Fluggesellschaft übernimmt keine Verantwortung für andere Teile der Pauschalreise. Flugtickets können nur an den auf dem Flugticket angegebenen Daten und Uhrzeiten verwendet werden. Abflugzeiten und Flugnummern können sich ändern. Wenden Sie sich an die Fluggesellschaft oder GO Sport Travel , um weitere Informationen zu erhalten.

1.2 Änderungen an Flugbuchungen, wie z. B. Namensänderungen oder geänderte Flugzeiten, unterliegen den Regeln und Bedingungen der jeweiligen Fluggesellschaft. Wenden Sie sich für diese Änderungen an GO Sport Travel . Wenn die gewünschten Änderungen durchführbar sind, wird GO Sport Travel die Kosten dem Käufer (Auftraggeber) auferlegen.

1.3 GO Sport Travel haftet nicht für Anschlussbeförderungen, die der Käufer (Auftraggeber) gesondert zur Pauschalreise gebucht hat. Wird eine Anschlussbeförderung gebucht, so dass der Käufer (Auftraggeber) nicht pünktlich zur Abfahrtszeit der Pauschalreise erscheinen kann, so hat GO Sport Travel dies nicht zu vertreten.

1.4 GO Sport Travel ist nicht verantwortlich und kann dem Käufer (Auftraggeber) bei Verspätungen Arbeitsstunden nicht in Rechnung gestellt werden.

2. HOTELRESERVIERUNGEN im Rahmen einer Pauschalreise

2.1 GO Sport Travel richtet sich nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Hotels, die für jede einzelne Buchung gelten. GO Sport Travel haftet nicht für Schäden, die durch den Käufer (Kunden), die zusätzlichen Dienstleistungen des Hotels oder andere vom Käufer (Kunden) während der Pauschalreise verursachte oder genutzte Schäden verursacht oder verwendet werden. Alle Kosten, die GO Sport Travel nachträglich vom Hotelanbieter auferlegt werden und die vom Käufer (Kunden) verursacht oder verwendet wurden, gehen zu Lasten des Käufers (Kunden).

2.2 GO Sport Travel hat das Recht, bei Überbuchungen der Hotels jederzeit vor Reiseantritt die Hotelbuchung des Käufers (Kunden) auf einen gleichwertigen oder besseren Hotelstandard umzubuchen, ohne dem Käufer (Kunden) gegenüber haftbar gemacht zu werden.

3. SPIELTAGS- / EVENTDAY-ERLEBNISSE MIT INKLUSIVLEISTUNGEN RESERVIERUNG innerhalb eines Reisepakets (für Veranstaltungen wie Sport, Konzert, Musical oder Theater)

3.1 Reservierungen für eine gerade Anzahl von Teilnehmern garantieren GO Sport Travel , dass niemand allein innerhalb der zum Zeitpunkt der Buchung bestätigten garantierten Abschnitte/Kategorien sitzt (z. B. eine Bestellung von 4 Personen wird 2 + 2 oder 3+1 in Reihen hinter/vorne platziert).

Reservierungen für ungerade Teilnehmerzahlen GO Sport Travel sind berechtigt, die Bestuhlung wie z.B. 2+2+1 zu gestalten. GO Sport Travel werden uns jedoch nach besten Kräften bemühen, die Sitzplätze bei jeder Reservierung so gut wie möglich zu gestalten.
Für Veranstaltungen, die vom FC Barcelona organisiert werden, werden die Bedingungen des Clubs für die Bestuhlung eines Paares (2 Sitze) von GO Sport Travel umgesetzt, und ein Paar (2) kann 1+1 diagonal in Reihen hinter/vorne platziert werden.

3.1.1 Bei Fußballspielen an der Stamford Bridge, im Emirates Stadium, im Wembley-Stadion Old Trafford, im Craven Cottage und im Tottenham Hotspur Stadium sind GO Sport Travel berechtigt, eine gleichmäßige Anzahl von Besuchern in Reihen übereinander zu verteilen (z. B. Reihe E Stuhl 202 und Reihe F Stuhl 202).

3.2 GO Sport Travel hat jederzeit das Recht, die Spieltags-/Eventday-Erlebnisse des Käufers (Kunden) mit Einschlüssen in eine bessere Sektion/Kategorie gemäß den in den Produktinformationen bereitgestellten Sitzplänen zu aktualisieren, ohne dem Käufer (Kunden) gegenüber schadenersatzpflichtig zu sein.

3.3 Änderungen / Stornierung von GO Sport Travel vor der Abreise

3.3.1 Muss GO Sport Travel die Reise absagen oder kann sie nicht wie vereinbart durchgeführt werden, so ist der Käufer (Auftraggeber) so schnell wie möglich zu informieren.

3.3.2 Dies gilt jedoch nicht für Änderungen oder Abweichungen, die für den Käufer (Auftraggeber) als von untergeordneter Bedeutung angesehen werden können.

3.3.3 Führt die Änderung dazu, dass sich der wirtschaftliche Wert der Reise verringert, so hat der Käufer (Auftraggeber) Anspruch auf Minderung des Reisepreises.

3.3.4 Wenn wesentliche Änderungen am Vertrag vorgenommen werden oder wenn die Pauschalreise storniert wird, ohne dass der Käufer (Auftraggeber) dafür verantwortlich ist, kann er:

Kündigen Sie den Vertrag und erhalten Sie den vollen Betrag zurück, den er / sie im Rahmen des Vertrags bezahlt hat, oder

• Nehmen Sie an einer anderen Pauschalreise teil, wenn GO Sport Travel dies anbieten können.

3.3.5 Der Käufer (Auftraggeber) hat GO Sport Travel innerhalb einer angemessenen Frist nach Zugang der Mitteilung über eine Änderung oder den Rücktritt der Reise über seine Wahl zu informieren.

3.3.6 Hat das Ersatzangebot einen geringeren Wert als die ursprüngliche Pauschalreise, so hat GO Sport Travel dem Käufer (Auftraggeber) die Preisdifferenz zurückzuzahlen.

3.4 Änderungen der GO Sport Travel nach der Abreise

3.4.1 Aufgrund von Umständen, die nach der Abreise eintreten, können GO Sport Travel Teile der vereinbarten Leistungen nicht erbringen. In solchen Fällen werden GO Sport Travel alternative Vereinbarungen anbieten.

3.4.2 Bei einigen Pauschalreisen kann es aufgrund ihrer besonderen Beschaffenheit schwierig sein, die Umstände vorherzusagen. Änderungen, die durch natürliche Bedingungen, Straßenumleitungen, politische Ereignisse usw. verursacht werden, können dazu führen, dass GO Sport Travel gezwungen ist, Änderungen an der Reiseroute vorzunehmen. In diesen Fällen werden GO Sport Travel dem Käufer (Auftraggeber) nach Möglichkeit alternative Regelungen anbieten. Führt die Änderung zu einer Verschlechterung des Käufers (Auftraggebers), so kann er Anspruch auf Schadensersatz und/oder Preisminderung haben.

3.4.3 Wenn Änderungen der vereinbarten Leistungen gemäß 3.4.1 oder 3.4.2 auf Umstände zurückzuführen sind, die außerhalb des Einflussbereichs von GO Sport Travel liegen und von denen GO Sport Travel vernünftigerweise nicht erwarten konnte, dass sie bei der Bestätigung der Reservierung berücksichtigt wurden, und deren Folgen GO Sport Travel vernünftigerweise nicht hätten vermeiden oder überwinden können, Der Käufer (Auftraggeber) hat keinen Anspruch auf Schadenersatz. Sind Änderungen auf einen von GO Sport Travel beauftragten Subunternehmer zurückzuführen, so ist GO Sport Travel nur dann von der Schadensersatzpflicht befreit, wenn diese auf einen Umstand zurückzuführen sind, den der Subunternehmer nicht zu vertreten hat.

3.5 Der Käufer (Auftraggeber) ist verpflichtet, vor der Abreise das genaue Spiel / den Veranstaltungsstart (Anstoß, festgelegte Zeit für die Leistung, Startpunkt für das Rennen oder die Abgabe) zu überprüfen.

3.5.1 Falsche Spieltags-/Eventday-Erfahrungen mit Inklusivleistungen in Bezug auf das, was zum Zeitpunkt der Buchung bestätigt wurde, müssen unmittelbar vor Beginn des Spiels / der Veranstaltung durch Kontaktaufnahme mit der in den Reiseunterlagen aufgedruckten Notrufnummer von GO Sport Travel angegeben werden. GO Sport Travel haben das Recht, die Möglichkeit zu haben, etwaige Fehler zu korrigieren, ohne Anspruch auf Schadenersatz. Wenn GO Sport Travel einen möglichen Fehler nicht beheben kann, muss der Käufer (Kunde) GO Sport Travel spätestens 14 Tage nach Beendigung der Pauschalreise schriftlich und mit einer Kopie oder einer gedruckten Kopie von Matchday / Eventday Experiences mit Inklusivleistungen auf den Fehler hinweisen.

3.6 Die Lieferung erfolgt bis spätestens 11.00 Uhr am Tag der Veranstaltung per E-Mail, Mobile App, Abholung am Veranstaltungsort oder im Hotel des Käufers (Kunden), sofern nichts anderes gilt. Wenn die Lieferung nicht bis 11.00 Uhr erfolgt ist, muss sich der Käufer (Auftraggeber) an die Notrufnummer von GO Sport Travel wenden, die in den Reiseunterlagen zu finden ist. Wenn die Lieferung nicht bis spätestens 16.00 Uhr am Tag der Veranstaltung erfolgt ist, erstattet GO Sport Travel dem Käufer (Kunden) einen Pauschalbetrag von 250 SEK für jeden Spieltag / jedes Eventday-Erlebnis mit Inklusivleistungen.

Schlägt die Lieferung vor Beginn des Spiels/der Veranstaltung (Anstoß, geplante Leistungszeit, Startpunkt für das Rennen oder Abgabe) fehl, so hat GO Sport Travel dem Käufer (Auftraggeber) 100% der Kosten der Pauschalreise zu ersetzen.

3.7 GO Sport Travel ist nicht verantwortlich für das Verhalten und die Kleidung des Käufers (Kunden) vor, während und nach dem Spiel / der Veranstaltung und kann nicht für einen Teil der Pauschalreise des Käufers (Kunden) haftbar gemacht werden, wenn er vom Spiel / der Veranstaltung vom Spiel / Veranstalter abgelehnt wird.

3.8 Der Nennwert (der auf dem Veranstaltungsticket aufgedruckte Preis) spiegelt nicht die Kosten der Vereinbarungen wider, die GO Sport Travel mit Clubs und Veranstaltungsorten geschlossen haben.

4. BESTELLUNG

4.1 Die Bestellung von Pauschalreisen erfolgt per E-Mail, Webformular unter www.gosporttravel.com oder telefonisch durch den Käufer (Auftraggeber). Telefonische Bestellungen können aufgenommen werden, ohne dass der Käufer (Auftraggeber) benachrichtigt wird. Zum Zeitpunkt der Bestellung und Bestätigung durch GO Sport Travel ist der Vertrag für beide Parteien bindend.

4.2 Der Käufer (Auftraggeber), der die Bestellung und Reservierung bei GO Sport Travel aufgibt, ist für die Gruppenmitglieder innerhalb der Bestellung (Teilnehmer/Teilnehmer) verantwortlich. Der Käufer (Kunde) wird als Gruppenleiter in der Kommunikation benannt und übernimmt die Verantwortung, alle Teilnehmer über die mit der Reservierung verbundenen Bedingungen zu informieren sowie für die gesamte Korrespondenz im Zusammenhang mit der Reservierung.

4.3 Das schwedische Gesetz über Fernabsatzverträge und Verträge außerhalb von Geschäftsräumen (2005:59), auch Fernabsatzgesetz genannt, gilt in Bezug auf Kapitel 2 nicht. § 11 (Kulturveranstaltung, Sportveranstaltung oder ähnliche Leistung).

4.4 GO Sport Travel hat das Recht, den Kreditstatus des Kunden zu überprüfen und hat auch das Recht, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.

4.5 Mündliche Vereinbarungen bei der Bestellung bedürfen zu ihrer Geltendmachung der Schriftform auf der Rechnung/Bestätigung.

5. ZAHLUNG

5.1 Die Zahlung hat entweder per Kreditkarte (sicherer Link), Online-Zahlung oder per Banküberweisung zu erfolgen. Bearbeitungs- und Servicegebühren werden hinzugefügt.

6. REISEDOKUMENTE

6.1 GO Sport Travel sendet die Reiseunterlagen 0-7 Tage vor Reiseantritt per E-Mail, über mobile Apps und/oder per Post an den Käufer (Auftraggeber). Für den Fall, dass Spieltags- / Eventday-Erlebnisse mit Inklusivleistungen als E-Tickets oder mobile App geliefert werden oder dass GO Sport Travel auf die Lieferung von Spieltags- / Eventday-Erlebnissen mit Inklusivleistungen vom Veranstalter oder der Agentur wartet, erfolgt die Lieferung 0-3 Tage vor der Veranstaltung.

6.2 Der Käufer (Auftraggeber) ist dafür verantwortlich, die Übereinstimmung der Reiseunterlagen mit der Reihenfolge der Pauschalreise zu überprüfen und etwaige Fehler unverzüglich an GO Sport Travel zu melden.

6.3 Der Käufer (Kunde) ist dafür verantwortlich, GO Sport Travel unverzüglich über Änderungen der Kontaktdaten des Käufers (Kunden) zu informieren.

6.4 Der Käufer (Auftraggeber) ist dafür verantwortlich, sich mit GO Sport Travel in Verbindung zu setzen, wenn die vollständigen Reiseunterlagen nicht 24 Stunden vor Reiseantritt eingegangen sind.

7. PÄSSE, VISA, EINREISEGENEHMIGUNGEN, IMPFUNGEN, EINSCHRÄNKUNGEN

7.1 Jeder Teilnehmer/Teilnehmer der Gruppe ist verpflichtet, während der Reise einen gültigen Reisepass mitzubringen.

7.2 Es liegt in der Verantwortung des Käufers (Auftraggebers), sich zu erkundigen, ob für die Einreise ein Visum erforderlich ist, und den Visumantrag zu stellen. Wenn ein Käufer (Kunde) bei GO Sport Travel eine Pauschalreise bestellt hat und danach ein Visum abgelehnt wird, kann GO Sport Travel nicht haftbar gemacht werden.

7.3 Es liegt in der Verantwortung des Käufers (Auftraggebers), sich zu erkundigen, ob für die Einreise eine Zutrittserlaubnis erforderlich ist, und einen Antrag auf Einreise zu stellen. Wenn ein Käufer (Kunde) bei GO Sport Travel eine Pauschalreise bestellt hat und ihm danach die Einreise verweigert wird, kann GO Sport Travel nicht haftbar gemacht werden.

7.4 Es liegt in der Verantwortung des Käufers (Auftraggebers), sich mit dem Impfzentrum in Verbindung zu setzen, um die richtigen Empfehlungen/Informationen im Zusammenhang mit der Bestimmung zu erhalten.

7.5 Es liegt in der Verantwortung des Käufers (Auftraggebers), die geltenden Abfahrts- und Einreisebeschränkungen zum Bestimmungsort zur Kenntnis zu nehmen.

8. STORNIERUNG

8.1 Gebuchte Flugtickets im Rahmen einer Pauschalreise werden niemals erstattet, unabhängig davon, wann und aus welchem Grund die Stornierung erfolgt.

8.2 Bestellte Spieltags-/Eventday-Erlebnisse mit Inklusivleistungen in einer Pauschalreise sind unabhängig vom Grund der Stornierung niemals erstattungsfähig.

Bei Stornierung eines Reisepakets bis zu 15 Tage vor dem Abreisedatum werden 50% der Hotelkosten zurückerstattet. Bei Stornierung von Pauschalreisen 14 Tage und bis zu 24 Stunden vor Abreise werden 25% der Hotelkosten zurückerstattet. Im Falle einer Stornierung der Pauschalreise rechtzeitig als 24 Stunden vor der Abreise erfolgt keine Rückerstattung der Hotelkosten.

8.4 Stornierungen von Bestellungen, die während einer bekannten, von der WHO angekündigten Pandemie oder einer Epidemie getätigt wurden, werden mit 0% des Gesamtbetrags der Reservierung/Bestellung erstattet.

9. REKLAMATION

9.1 Im Falle eines Fehlers der vereinbarten Leistungen hat der Auftraggeber (Auftraggeber) unverzüglich, nachdem er den Fehler bemerkt hat oder hätte bemerken müssen, eine Beschwerde bei GO Sport Travel oder seinem Vertreter oder dem Subunternehmer, auf den sich der Mangel bezieht, zu erheben, um GO Sport Travel Gelegenheit zur Fehlerbeseitigung zu geben. Reklamationen müssen, wenn möglich, zum Zeitpunkt der Situation am Bestimmungsort eingereicht werden.

Falsche Spieltag / Eventtag Erfahrungen mit Inklusivleistungen in Bezug auf das, was zum Zeitpunkt der Reservierung bestätigt wurde, müssen unmittelbar vor Beginn des Spiels / der Veranstaltung unter der in den Reiseunterlagen enthaltenen Notrufnummer von GO Sport Travel gemeldet werden, damit GO Sport Travel die Möglichkeit hat, eventuelle Fehler zu korrigieren.

9.1.2. Der Besteller (Auftraggeber) hat nach Möglichkeit dafür Sorge zu tragen, dass die Beanstandung durch GO Sport Travel oder dessen Vertreter oder Subunternehmer vor Ort schriftlich dokumentiert wird.

9.1.3. Der Käufer (Auftraggeber) kann sich nicht auf Fehler berufen, wenn die Reklamation nicht in Übereinstimmung mit den oben genannten Bestimmungen erfolgt ist.

9.1.4. Ansprüche auf Schadensersatz oder Preisminderung sind so schnell wie möglich nach Beendigung der Reise bei GO Sport Travel geltend zu machen.

9.1.5. Wenn eine Reklamation aufgrund eines Fehlers in den vereinbarten Dienstleistungen später als zwei Monate ab dem Zeitpunkt, zu dem der Käufer (Auftraggeber) den Fehler bemerkt hat oder hätte bemerken müssen, geltend gemacht wird, wird davon ausgegangen, dass der Käufer (Auftraggeber) das Recht verloren hat, sich auf den Fehler zu berufen.

10. DRUCK- UND SCHREIBFEHLER

10.1 GO Sport Travel behält sich das Recht vor, Fehler in Angeboten, Bestätigungen, Rechnungen, Reisedokumenten, auf Websites, die GO Sport Travel gehören/von gemietet werden, in Katalogen, Anzeigen und in allen anderen Marketingmaterialien zu drucken und zu schreiben.

11. HÖHERE GEWALT

11.1 Sowohl GO Sport Travel als auch der Käufer (Auftraggeber) haben das Recht, vom Vertrag zurückzutreten, wenn nach Verbindlichkeit des Vertrages für die Parteien am oder in der Nähe des Zielortes oder entlang der geplanten Route eine Naturkatastrophe, eine Kriegshandlung, ein Generalstreik oder ein sonstiges einschneidendes Ereignis eintritt, das die Durchführung der Reise oder die Verhältnisse am Zielort zum Zeitpunkt des Reiseabschlusses erheblich beeinträchtigt.

In einer Situation höherer Gewalt ist eine mögliche Kostenregulierung mit einer vernünftigen Perspektive auf der Grundlage der jeweiligen Einzelsituation zu prüfen.

11.2 Die Beurteilung, ob ein Ereignis als ein solches Ereignis im Sinne von Punkt 11.1 anzusehen ist, erfolgt unter Berücksichtigung offizieller Stellungnahmen schwedischer und internationaler Behörden. Eine Empfehlung des Außenministeriums, nicht an den betreffenden Bestimmungsort zu reisen, gilt als ein solches Ereignis.


ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
KAUF VON SPIELTAGS- / EVENTDAY-ERLEBNISSEN MIT INKLUSIVLEISTUNGEN

G&O Sport Travel AB und G&O Sport Travel Ltd (im Folgenden als GO Sport Travel bezeichnet) verpflichten sich, dem Käufer (Kunden) NUR Spieltags- / Eventday-Erlebnisse mit Inklusivleistungen zu liefern, GO Sport Travel nicht für die Teile der Reise verantwortlich gemacht werden können, die der Käufer (Kunde) selbst über andere Lieferanten als GO Sport Travel organisiert.

1. SPIELTAG-/EVENTDAY-ERLEBNISSE MIT INKLUSIVLEISTUNGEN (für Veranstaltungen wie Sport, Konzert, Musical oder Theater)

1. Reservierungen für eine gerade Anzahl von Teilnehmern garantieren GO Sport Travel , dass niemand alleine sitzt (z. B. eine Bestellung von 4 Personen wird 2 + 2 oder 3+1 in Reihen hinter/vorne platziert), innerhalb der garantierten Abschnitte/Kategorien, die zum Zeitpunkt der Buchung bestätigt wurden.

Reservierungen für ungerade Teilnehmerzahlen GO Sport Travel sind berechtigt, die Bestuhlung wie z.B. 2+2+1 zu arrangieren. GO Sport Travel werden uns jedoch nach besten Kräften bemühen, die Sitzplätze bei jeder Reservierung so gut wie möglich zu gestalten.
Für Veranstaltungen, die vom FC Barcelona organisiert werden, werden die Bedingungen des Clubs für die Bestuhlung eines Paares (2 Sitze) von GO Sport Travel umgesetzt, und ein Paar (2) kann 1+1 diagonal in Reihen hinter/vorne platziert werden.

1.1.1 Bei Fußballspielen an der Stamford Bridge, im Emirates Stadium, im Wembley-Stadion Old Trafford, im Craven Cottage und im Tottenham Hotspur Stadium sind GO Sport Travel berechtigt, eine gleichmäßige Anzahl von Besuchern in Reihen übereinander zu verteilen (z. B. Reihe E Stuhl 202 und Reihe F Stuhl 202).

1.2 GO Sport Travel hat jederzeit das Recht, die Spieltags-/Eventday-Erlebnisse des Käufers (Kunden) mit Einschlüssen in eine bessere Sektion/Kategorie gemäß den in den Produktinformationen bereitgestellten Sitzplänen zu aktualisieren, ohne dem Käufer (Kunden) gegenüber schadenersatzpflichtig zu sein.

1.3 Im Falle von Änderungen des Spiel-/Event-Datums und/oder der Uhrzeit gelten die Spieltags-/Eventday-Erlebnisse mit Inklusivleistungen, unabhängig davon, wann das neue Datum ist oder wann die neue Uhrzeit festgelegt wird. GO Sport Travel ist nicht verantwortlich für Transporte, Unterkünfte oder andere Aktivitäten des Kunden, die er über andere Kanäle gebucht hat.

 1.3.1 Der Käufer (Auftraggeber) ist verpflichtet, vor der Abreise das genaue Spiel / den Veranstaltungsstart (Anstoß, festgelegte Zeit für den Auftritt, Startpunkt für das Rennen oder die Abgabe) zu überprüfen.

1.3.2 Der Käufer (Auftraggeber) ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass die Hotelreservierung am Veranstaltungsort unter dem gleichen Namen gebucht wird, wie er bei der Bestellung der Ticketvermittlung bei GO Sport Travel angegeben ist.

1.4 Falsche Spieltags-/Eventday-Erfahrungen mit Inklusivleistungen im Vergleich zu dem, was zum Zeitpunkt der Buchung bestätigt wurde, müssen unmittelbar vor Beginn des Spiels / der Veranstaltung mit einem Anruf bei der in den Reiseunterlagen enthaltenen Notrufnummer von GO Sport Travel hervorgehoben werden, damit GO Sport Travel Möglichkeit hat, etwaige Fehler zu korrigieren. Kann GO Sport Travel einen möglichen Fehler nicht beheben, muss der Käufer (Auftraggeber) GO Sport Travel spätestens 14 Tage nach Heimkehr schriftlich und mit einer Kopie oder einem Original-Spiel-/Veranstaltungsticket auf den Fehler hinweisen.

1.6 Die Lieferung erfolgt bis spätestens 11.00 Uhr am Tag der Veranstaltung per E-Mail, Mobile App, Abholung am Veranstaltungsort oder im Hotel des Käufers (Kunden), sofern nichts anderes gilt. Wenn die Lieferung nicht bis 11.00 Uhr erfolgt ist, muss sich der Käufer (Auftraggeber) an die Notrufnummer von GO Sport Travel wenden, die in den Reiseunterlagen zu finden ist. Wenn die Lieferung nicht bis spätestens 16.00 Uhr am Tag der Veranstaltung erfolgt ist, erstatten GO Sport Travel dem Käufer (Kunden) einen Pauschalbetrag von 250 SEK pro Eintritts- und Hospitality-Ticket. Schlägt die Lieferung vor Spiel-/Veranstaltungsbeginn (Anstoß, festgelegte Zeit für den Auftritt, Startpunkt für das Rennen oder Abgabe) fehl, entschädigen GO Sport Travel den Kunden mit 100% der Kosten der Spieltags-/Eventday-Erlebnisse mit Inklusivleistungen. GO Sport Travel ist nicht verantwortlich für Transporte, Unterkünfte oder andere Aktivitäten des Kunden, die er über andere Kanäle gebucht hat.

1.7 GO Sport Travel ist nicht verantwortlich für Spiele / Veranstaltungen, die aufgrund von Hooliganismus, Krieg, Streik, Naturkatastrophen, Wetter, von der WHO angekündigten Pandemien oder anderen Umständen vor oder während der Veranstaltung unterbrochen werden, und kann nicht für die Kosten der Vermittlung haftbar gemacht werden. GO Sport Travel ist nicht verantwortlich für Transporte, Unterkünfte oder andere Aktivitäten des Kunden, die er über andere Kanäle gebucht hat.

1.8 GO Sport Travel ist nicht verantwortlich für das Verhalten und die Kleidung des Käufers (Kunden) vor, während und nach dem Spiel / der Veranstaltung und kann für keinen Teil der Agentur haftbar gemacht werden, wenn er vom Spiel / der Veranstaltung vom Spiel / der Veranstaltung abgelehnt wird.

1.9 Der Nennwert (der auf dem Veranstaltungsticket aufgedruckte Preis) spiegelt nicht die Kosten der Vereinbarungen wider, die GO Sport Travel mit Clubs und Veranstaltungsorten geschlossen haben.

1.10 Veranstaltungstickets können als E-Tickets, Mobile-Tickets oder Papiertickets geliefert werden.

1.10.1 Spieltag / Eventtag Erlebnisse mit Inklusivleistungen gelten nur für die auf dem Ticket angegebene Veranstaltung, unabhängig von dem Datum, für das die Veranstaltung angekündigt wird.

1.10.2 Die Weiterveräußerung von Veranstaltungstickets ist durch den Käufer und/oder sein Reiseunternehmen nicht gestattet. In den Fällen, in denen dies geschehen ist, wird das Veranstaltungsticket für die Nutzung gesperrt und es wird keine Rückerstattung mehr gewährt.

  GO Sport Travel arbeitet uneingeschränkt mit den zuständigen Behörden und Organisationen zusammen, um unbefugten Weiterverkauf zu verhindern, wodurch volle Transparenz der Daten vermittelt wird.

2. BESTELLUNG

2.1 Bestellungen erfolgen per E-Mail, Webformular unter www.gosporttravel.com oder telefonisch durch den Käufer (Auftraggeber). Telefonische Bestellungen können aufgenommen werden, ohne dass der Käufer (Auftraggeber) benachrichtigt wird. Zu dem Zeitpunkt, zu dem die Bestellung aufgegeben und von GO Sport Travel bestätigt wurde, ist die Vereinbarung für beide Parteien bindend.

2.2 Der Käufer (Auftraggeber), der den Auftrag erteilt, ist für die Gruppenmitglieder innerhalb des Auftrages (Teilnehmer) verantwortlich. Der Käufer (Kunde) wird als Gruppenleiter in der Kommunikation benannt und übernimmt die Verantwortung, alle Teilnehmer über die mit der Reservierung verbundenen Bedingungen zu informieren sowie für die gesamte Korrespondenz im Zusammenhang mit der Reservierung.

2.3 Das schwedische Gesetz über Fernabsatzverträge und Verträge außerhalb von Geschäftsräumen (2005:59), auch Fernabsatzgesetz genannt, gilt in Bezug auf Kapitel 2 nicht. § 11 (Kulturveranstaltung, Sportveranstaltung oder ähnliche Leistung).

2.4 GO Sport Travel hat das Recht, den Kreditstatus des Kunden zu überprüfen und hat auch das Recht, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.

2.5 Mündliche Vereinbarungen bei der Bestellung bedürfen zu ihrer Geltendmachung der Schriftform auf der Rechnung/Bestätigung.

3. ZAHLUNG

3.1 Die Zahlung hat entweder per Kreditkarte (sicherer Link), Online-Zahlung oder per Banküberweisung zu erfolgen. Bearbeitungs- und Servicegebühren werden hinzugefügt.

4. REISEDOKUMENTE

4.1 GO Sport Travel sendet die Reiseunterlagen 0-7 Tage vor Reiseantritt per E-Mail, über mobile Apps und/oder per Post an den Käufer (Auftraggeber). Für den Fall, dass Spieltags- / Eventday-Erlebnisse mit Inklusivleistungen als E-Tickets oder mobile App geliefert werden oder dass GO Sport Travel auf die Lieferung von Spieltags- / Eventday-Erlebnissen mit Inklusivleistungen vom Veranstalter oder der Agentur wartet, erfolgt die Lieferung 0-3 Tage vor der Veranstaltung.

4.2 Der Käufer (Auftraggeber) ist dafür verantwortlich, die Übereinstimmung der Unterlagen mit dem Auftrag der Agentur zu überprüfen und etwaige Fehler unverzüglich an GO Sport Travel zu melden.

4.3 Der Käufer (Kunde) ist dafür verantwortlich, GO Sport Travel unverzüglich über Änderungen der Kontaktdaten des Käufers (Kunden) zu informieren.

4.4 Der Käufer (Auftraggeber) ist für die Kontaktaufnahme mit GO Sport Travel verantwortlich, wenn 24 Stunden vor Beginn der Veranstaltung keine vollständigen Unterlagen eingegangen sind.

 

5. STORNIERUNG

5.1 Bestätigte Spieltags-/Eventday-Erlebnisse mit Inklusivleistungen sind unter keinen Umständen erstattungsfähig.

5.2 In einigen Fällen sind Spieltags-/Eventday-Erlebnisse mit Inklusivleistungen nicht persönlich und eine Übertragung ist möglich, wenn dies von GO Sport Travel genehmigt wurde. Wenden Sie sich bei Bedarf an GO Sport Travel , um weitere Informationen zu erhalten.

5.3 Stornierungen von Bestellungen, die während einer bekannten von der WHO angekündigten Pandemie oder einer Epidemie getätigt wurden, werden mit 0% des Gesamtbetrags der Buchung erstattet.

5.4 Bestellungen, die vor einer bekannten, von der WHO angekündigten Pandemie oder Epidemie getätigt wurden und deren Veranstaltungen von einem neuen Veranstaltungstermin betroffen sind, abgesagte Veranstaltungen oder dass Veranstaltungen mit einer begrenzten Besucherzahl oder sogar mit geschlossenen Ständen durchgeführt werden, werden mit einer Wertprüfung in Höhe von 50 % des Buchungswertes und mit einer Gültigkeit von 24 Monaten vergütet.

6. DRUCK- UND SCHREIBFEHLER

6.1 GO Sport Travel behält sich das Recht vor, Fehler in Angeboten, Bestätigungen, Rechnungen, Reisedokumenten, auf Websites, die GO Sport Travel gehören/von gemietet werden, in Katalogen, Anzeigen und in allen anderen Marketingmaterialien zu drucken und zu schreiben.

7. HÖHERE GEWALT

7.1 GO Sport Travel haftet nicht für einen Teil der Vermittlung im Falle höherer Gewalt, wie z. B. Naturkatastrophen, Vulkanausbrüche, politische Instabilität, Streiks, Wetterbedingungen, Pandemien und andere Ereignisse, die GO Sport Travel zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehen konnte.

 

 

Für die Einreise nach Großbritannien ab dem 2. April 2025

Wir möchten Sie daran erinnern, dass Sie sich ab dem 5. März 2025 für die Einreise in das Vereinigte Königreich ab dem 2  . April 2025 registrieren/beantragen können.

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Offizielle Vereinbarungen:

Durch unsere Verträge, die in vielen Fällen die größten auf dem Markt sind, bieten wir Ihnen 100% Vertrauen bei der Buchung Ihres Tickets. Sichere Lieferungen, ausgewählte Sitzplätze und die Möglichkeit zur Gastfreundschaft bieten Ihnen immer ein gutes Preis-Leistungs-Verhältnis.

 

Wembley Stadium Official Ticket Agent | GO Sport Travel

Tottenham Hotspur Official Club Reseller | GO Sport Travel

Fulham FC Official Club Reseller | GO Sport Travel

Official Brentford FC Reseller | GO Sport Travel

Watford FC Official Match Break Partner | GO Sport Travel

Manchester City Official Matchday Agent | GO Sport Travel

Crystal Palace FC | GO Sport Travel Premium Matchday Official Reseller of Crystal Palace FC

Manchester United FC | GO Sport Travel Authorised reseller of Manchester United FC

Tottenham Hotspur Stadium Official Agent | GO Sport Travel

AC Milan Authorized Ticket Agent | GO Sport Travel

Juventus | GO Sport Travel Authorized Travel Agent of Juvents

Como 1907 | GO Sport Travel Auhorized Ticket Agent of Como 1907

Parma Calcio | GO Sport Travel Official Club Reseller of Parma Calcio

AS Roma | GO Sport Travel Official Reseller of AS Roma

Official Reseller Circuit de Barcelona Catalunya | GO Sport Travel